CORONA AKTUELL - Tennisbetrieb ab sofort wieder möglich!
§ 11 Sport
(1) Die Sportausübung ist nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum.
Der gesamte Text :
Auszug aus der Begründung.
Die gesamte Begründung finden Sie unter dem obigen Link.